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Nachrichten

Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) jetzt Kassenleistung

Die Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose) ist für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen.

Beim Herpes zoster (Gürtelrose) handelt es sich um einen Nervenerkrankung als Hautausschlag äußert, der meist nur im Bereich eines Dermatoms (Hautareal, welches von einem Nerv innerviert wird) auftritt und vor allem bei Erwachsenen starke Schmerzen verursacht.

Die Ansteckungskraft bzw. Übertragungsfähigkeit des Erregers des Herpes zoster-Erregers ist gering.

Die Übertragung des Erregers (Infektionsweg) erfolgt, anders als bei Windpocken, nur über den Inhalt der Bläschen (Schmierinfektion). Menschen, die schon einmal Windpocken hatten, sind immun. Stecken sich Menschen an, die noch keine Windpocken hatten, entwickelt sie nicht Herpes zoster (Gürtelrose), sondern Varizellen (Windpocken).

Folgende Symptome und Beschwerden können auf Herpes zoster (Gürtelrose) hinweisen:
Zunächst treten unspezifischer Allgemeinsymptome (Müdigkeit, Leistungseinschränkung, Fieber und Gliederschmerzen) auf. Dann lokaler Juckreiz und Missempfindungen. Danach Auftreten der typischen Zosterbläschen (herpetiforme Bläschen) und Hautrötungen.

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) mit einem Totimpfstoff zur Verhinderung von Gürtelrose und länger anhaltenden Nervenschmerzen:

  • allen Personen ab 60 Jahren.
  • allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem geschwächt ist (beispielsweise durch Krankheit, nach Knochenmark- oder Organtransplantation, bei immunsuppressiver Therapie).
  • allen Personen ab 50 Jahren mit einem schweren Grundleiden (beispielsweise chronische Erkrankungen der Lunge (COPD), der Nieren oder des Darmes, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes).

Eine Gürtelrose kann wiederholt auftreten. Daher ist die Impfung mit dem empfohlenen Impfstoff (Totimpfstoff) auch sinnvoll, wenn jemand bereits an einer Gürtelrose erkrankt war. So kann das Risiko für weitere Erkrankungen verringert werden. Die Impfung ist allerdings nicht für die Behandlung der Gürtelrose geeignet. Daher sollte erst geimpft werden, wenn die Gürtelrose abgeklungen ist.

Die Impfung ist ab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.